Neue Verbraucherschutzrechte
(vom 07.08.2014)
Das am 13. Juni 2014 in Kraft getretene neue Verbraucherschutzgesetz beinhaltet umfang-
reiche Rechte für Verbraucher. Gleichzeitig sind auch zahlreiche Pflichten von Demjenigen
zu erfüllen, der einen Vertrag mit Ihnen an der Haustür abschließen möchte.
Hier in Kurzform die wichtigsten Neuerungen: ....
Achtung vor Haustürgeschäften - Neue Verbraucherschutzrechte seit dem 13.06.2014
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie als örtlicher Energieversorger zu einem für Sie als Kunde wichtigen Thema informieren: