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Arbeiter an Stromleitungen

Differenzmenge

Ergebnis der Differenzbilanzierung

Erbringung von Ausgleichsleistungen

Veröffentlichung der Bedingungen und Entgelte gemäß § 23 EnWG

Netzbetreiber sind gesetzlich zur Veröffentlichung der Regelungen und Entgelte für die Erbringung von Ausgleichsleistungen im Internet verpflichtet, sofern sie für den Ausgleich ihres Energieversorgungsnetzes sorgen. Den Begriff "Ausgleichsleistungen" definiert der § 3 Abs. 1 EnWG folgendermaßen:

Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere auch Regelenergie gehört.

Bislang erbringt die Stadtwerke Bexbach GmbH noch keine Ausgleichsleistungen. Deswegen sind auch keine Details zu Bedingungen und Entgelten bekannt. Sollte sich hier eine Änderung ergeben, so wird die Stadtwerke Bexbach GmbH dies im Internet veröffentlichen.

Preis für Mehr-/Minderabrechnung bei SLP-Kunden

Entgelte für die Jahresmehr- / Mindermengen

Gemäß § 13 StromNZV berechnen Betreiber von Stromnetzen für Jahresmehr- und Jahresmindermengen auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis und veröffentlichen diesen Preis auf ihrer Internetseite.

  • Bei einer ungewollten Mehrmenge (summierte, in einem Zeitraum ermittelte elektrischen Arbeit unterschreitet die summierte Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde) vergütet die SW Bexbach GmbH dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge.
  • Bei einer ungewollten Mindermenge (summierte, in einem Zeitraum ermittelte elektrischen Arbeit überschreitet die sumierte Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde) berechnet sie SW Bexbach GmbH dem Lieferaten oder dem Kunden diese Differenzmenge.

Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres zwischen des SW Bexbach GmbH und dem Lieferanten bzw. Kunden nach den vom BDEW veröffentlichen Preisen.