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Arbeiter an Stromleitungen

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Verfahrensbeschreibung

Lastprofilverfahren

Analytisches Lastprofilverfahren

Nach § 24 Abs. 1 der Gasnetzzugangsverordnung (GASNZV) haben Netzbetreiber für die Abwicklung der Gaslieferungen an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Methoden (Standardlastprofile) anzuwenden. Bei der Stadtwerke Bexbach GmbH wird ab dem 01.02.2014 das analytische Verfahren angewendet. Um systembedingte Abweichungen dieses Verfahrens (2-Tagesversatz der Restlast) minimieren zu können, werden Optimierungsfaktoren eingesetzt.

Die Durchführung und Abwicklung des Verfahrens erfolgt nach dem Leitfaden "BDEW/VKU/GEODE Abwicklung von Standardlastprofilen Gas Berlin, 28. Juni 2013", der Anlage zur KOV VI ist.

Die Zerlegungsfaktoren einer Letztverbrauchergruppe werden auf Basis synthetischer Lastprofile der TU München, veröffentlicht im oben genannten Leitfaden, ermittelt.

Bilanzausgleich 

Erbringung von Ausgleichsleistungen

Veröffentlichung der Bedingungen und entgeltegemäß § 23 EnWG Netzbetreiber sind gesetzlich zur Veröffentlichung der Regelungen und Entgelte für die Erbringung von Ausgleichsleistungen im Internet verpflichtet, sofern sie für den Ausgleich ihres Energieversorgungsnetzes sorgen. Den Begriff "Ausgleichsleistungen" definiert der § 3 Abs. 1 EnWG folgendermaßen: Dienstleistungen zur Bereitstellung von Energie, die zur Deckung von Verlusten und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, zu denen insbesondere aus Regelenergie gehört. Bislang erbringt die Stadtwerke Bexbach GmbH noch keine Ausgleichsleistungen. Deswegen sind auch keine Details zu Bedingungen und Entgelten bekannt. Sollte sich hier eine Änderung ergeben, so wird die Stadtwerke Bexbach GmbH dies im Internet veröffentlichen.