Förderprogramme
Unser Förderprogramm kann sich unterjährig ändern. Pro Energiezähler kann nur eine Förderung im Jahr geltend gemacht werden. Die Rechnung des zu fördernden Produktes muss im Jahr 2024 ausgestellt worden sein. Ein Rechtsanspruch auf die Prämien besteht nicht. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Bedingungen wie z.B. die Inanspruchnahme eines Sonderkündigungsrechtes hält sich die Stadtwerke Bexbach GmbH das Recht vor, die Förderung zurück zu fordern.
Haben Sie Fragen zu unseren Förderprogrammen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
Florian Feß, Tel.: 06826 9202-318 oder Lisa Kihm, Tel.: 06826 9202-324. E-Mail: kundenservice@bexbach.de.